Allg. Vertragsbedingungen (AGB) für Veranstaltung u. Gruppenbuchungen der Q21 Gasthaus GmbH

 

I. Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten für alle Veranstaltungsräume, Veranstaltungen jeglicher Art sowie alle hiermit verbundenen Leistungen von Q21.
2. Untervermietungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Q21. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB wird abbedungen.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner, Haftung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch Q21 zustande. Angebote von Q21 sind bis zur schriftlichen Bestätigung durch Q21 freibleibend, sofern der Kunde nicht bereits ein von Q21 unterschriebenen Vertrag bekommt.
2. Ist der Kunde nicht Veranstalter bzw. wird vom Kunden ein Dritter (z.B. Veranstalter, gewerblicher Vermittler, Organisator) eingeschaltet, so haftet der Dritte zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern Q21 eine entsprechen-de Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Q21 haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen, wenn Q21 die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Q21 beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von Q21 beruhen. Einer Pflichtverletzung von Q21 steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
4. Bei Mängeln bemüht sich Q21 um Abhilfe. Der Kunde ist nach seinen Möglichkeiten schadenminderungsverpflichtet und hat den Mangel (auch durch eigene Gäste) unverzüglich zu melden. Eine verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB ist ausgeschlossen, ebenso Ansprüche gemäß § 539 Abs. 1 BGB.
5. Alle vom Kunden, von seinen Gästen oder sonstigen Dritten auf Veranlassung des Kunden eingebrachten Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsflächen. Q21 übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Q21. Ist eine Verwahrpflicht übernommen, haftet Q21 beschränkt auf Ersatz des Zeitwertes der Sache.
6. Nutzt der Kunde oder seine Gäste Stellplätze von Q21 entgeltlich oder unentgeltlich, wird von Q21 keine Übernahme der Obhut für die Fahrzeuge geschuldet. Eine Bewachung findet nicht statt.

III. Ausstattung, Eignung
Zustand und Ausstattung der Veranstaltungsräume bei Vertragsschluss stellen den vertragsgemäßen Zustand dar. Die Veranstaltungsfläche ist grundsätzlich für die Durchführung von Veranstaltungen geeignet. Eine Eignung für einen bestimmten Veranstaltungszweck wird nicht geschuldet.

IV. Rücktritt von Q21, Verweigerung der Übergabe
1. Ist ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden vereinbart, kann Q21 innerhalb der Rücktrittsfrist vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Anfrage eines Dritten nach den gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegt und der Kunde auf Rückfrage von Q21 mit angemessener Frist auf sein Rücktrittsrecht nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist Q21 zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Q21 kann zurücktreten bei Unmöglichkeit der Erfüllung aufgrund höherer Gewalt oder sonst von Q21 nicht zu vertretender Umstände; bei Buchungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks; bei begründeten Bedenken, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Q21 in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Q21 zuzurechnen ist (z.B. bei politischen, sexistischen, porno-graphischen, extremistischen, rassistischen, antisemitischen, gewaltverherrlichenden, beleidigenden, aufhetzenden, menschenverachtenden, verbotenen oder an-deren gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten); bei nicht genehmigter Untervermietung. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
4. Q21 kann die Übergabe Durchführung der Veranstaltung verweigern, wenn der Kunde (a) unwahre Angaben zu Hintergründen seiner Person oder geplanten Veranstaltung getätigt, (b) eine vereinbarte Vorschusszahlung nicht geleistet, (c) den Bestand einer eigenen Versicherung zur Absicherung der Veranstaltungsrisiken nicht nachgewiesen oder (d) ein vereinbartes Sicherheits- oder Hygienekonzept nicht vorgelegt hat.

V. Teilnehmerzahl, Veranstaltungszeit
1. Eine Mindest-Anzahl (Garantiezahl) sowie eine Höchst-Anzahl (Maximalzahl) der Teilnehmer werden vertraglich vereinbart. Es kann bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf die Garantiezahl reduziert werden. Sollte die Teilnehmeranzahl unter der Garantiezahl liegen, verpflichtet sich der Kunde, für die fehlenden garantierten Teilnehmer die Kosten zu tragen.
2. Ist die Teilnehmeranzahl höher als die Garantiezahl, so ist der Kunde verpflichtet, die zusätzlichen Teilnehmer bis spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung anzukündigen. Sollte dieser Zeitrahmen nicht eingehalten werden, kann Q21 nicht für die sorgfältige Abwicklung der Veranstaltung garantieren.
3. Der Kunde garantiert für die Einhaltung der Maximal-zahl an Besuchern während der Dauer der Veranstaltung. Dem Kunden obliegt hierzu die Kontrolle und Nachweispflicht der Einhaltung.
4. Verschieben sich die Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt Q21 diesen Abweichungen zu, so kann Q21 die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, Q21 trifft ein Verschulden.

VI. Stornierungsbedingungen
1. Im Fall der nicht durch Q21 verschuldeten (Teil-) Stornierung / (Teil-) Rücktritt / (Teil) Kündigung des Vertrages durch den Kunden ist Q21 berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich eines pauschalierten Ansatzes ersparter Aufwendungen bzw. anderweitiger Erträge geltend zu machen. Die Vergütungspauschalen betragen:
1.1 Bei Stornierung weniger als 60 Tage vor vereinbartem Veranstaltungstermin 10 % der Gesamtvertragssumme.
1.2 Bei Stornierung weniger als 30 Tage vor vereinbartem Veranstaltungstermin 50 % der Gesamtvertragssumme.
1.3 Bei Stornierung weniger als 10 Tage vor vereinbartem Veranstaltungstermin 90 % der Gesamtvertragssumme.
1.4 Bei Stornierung am vereinbarten Veranstaltungstermin 95 % der Gesamtvertragssumme.
2. Die Vergütungspauschale bei einer Stornierung einer reinen Gruppenreservierung ab 30 Personen (bei der keine Raummiete/Mindestumsatz vereinbart wurde) weniger als 10 Tage vor dem Termin beträgt EUR 10,00 pro angemeldete Person. Bei einer Circa-Zahl von Personen der Reservierung (z.B. 35 – 40) wird der Mittelwert (beim Beispiel: 35) als Berechnungsgrundlage angesetzt.
3. Finale Personenanzahl: Die endgültige Anzahl der Gäste muss spätestens 10 Tage vor dem reservierten Termin vom Kunden bekannt gegeben werden. Danach sind geringfügige Änderungen (bis max. 10 %) bis 3 Tage vor dem Termin möglich. Die entsprechende Anzahl der Gäste gilt als finale Berechnungsgrundlage, auch wenn weniger Personen tatsächlich erscheinen. Erscheinen mehr Personen als genannt, gilt die tatsächlich erschienene Anzahl als Berechnungsgrundlage. Ohne Benennung gilt die Anzahl der anfänglichen Reservierung. Sollte aufgrund der finalen Personenanzahl der vereinbarte Mindestumsatz nicht erzielt werden, wird die Differenz zum Mindestumsatz als zusätzliche Raummiete berechnet.
4. Im Fall der Geltendmachung einer Vergütungspauschale durch Q21 steht es dem Kunden frei nachzuweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

VII. Mitbringen von Speisen und Getränken, Werbung, Preise
1. Das eigene Mitbringen von Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. In diesen Fällen wird ein Bei-trag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet („Korkgeld“), das 50% der Q21-Verkaufspreise derselben Speisen oder Getränke beträgt, sofern nicht anders vereinbart.
2. Veröffentlichungen des Kunden jeder Art, in welchen auf den Veranstaltungsort verwiesen wird, bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Q21.
3. Alle angegebenen Endpreise verstehen sich inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sollten sich nach Vertragsabschluss die Steuersätze ändern oder zusätzliche öffentliche Abgaben eingeführt werden, ist Q21 zur entsprechenden Anpassung der vereinbarten Preise berechtigt.
4. Kosten, die erst nach Abschluss des Vertrages entstehen und nicht durch Q21 zu vertreten sind, sind vom Kunden zusätzlich zu zahlen. Hierunter können fallen z.B. Zusatzkosten aus den Betriebsvorschriften der Versammlungsstättenverordnung (z.B. Bestellung von Brand-schutzwachen, Erstellung und Genehmigung Bestuhlungsplan, Erstellung oder Anpassung Sicherheitskonzept, auch durch nachträgliche Änderung des Risikostatus der Veranstaltung, Bestellung von Ordnungskräften), nachträglich notwendige oder nach billigem Ermessen von Q21 zu treffende Sicherungsmaßnahmen, soweit bei Abschluss des Vertrages mit üblicher Sorgfalt nicht erkennbar, Kosten aufgrund jeglicher Änderungen an Veranstaltungsinhalten, Veranstaltungsablauf und Teil-nehmerzahlen etc.

VIII. Umbuchung, höhere Gewalt
1. Eine Änderung der vereinbarten Leistungsbestandteile bedarf stets der schriftlichen Bestätigung von Q21 unter Berücksichtigung der sich hieraus ergebenden Anpassung der vereinbarten Preise als Annahme eines entsprechenden Änderungsangebots des Kunden.
2. „Höhere Gewalt“ befreit den Kunden und Q21 von ihren vertraglichen Pflichten. Als höhere Gewalt gelten: u.a. Krieg, Überflutung oder angekündigtes die Veranstaltungsflächen beeinträchtigendes Hochwasser, Besatzung, Aufruhr, Streik, Zusammenbruch der Versorgungseinrichtungen, allgemeine öffentlich-rechtliche Untersagung von Veranstaltungen der vorgesehen Art.

IX. Technische Einrichtungen, Ausstattungen, Musik, Lärm
1. Soweit Q21 auf Veranlassung des Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt Q21 im Namen, Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung, Einhaltung der bestimmungsgemäßen Verwendung und Sicherheitsbestimmungen und ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt Q21 von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
2. Die Verwendung eigener elektrischer Anlagen des Kunden über das Stromnetz von Q21 bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Hierdurch auftretende Störungen oder Beschädigungen an den Anlagen von Q21 gehen zulasten des Kunden, soweit Q21 diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf Q21 pauschal erfassen und berechnen.
3. Das Bekleben jeglicher Bestandteile der Veranstaltungsflächen (innen und außen) ist nicht gestattet. Das Aufstellen/Anbringen von Dekoration oder Werbung bedarf der vorherigen Zustimmung von Q21.
4. Q21 ist berechtigt, tatsächliche Entsorgungskosten für vom Kunden hinterlassenen Müll oder sonstige Gegen-stände sowie eine damit verbundene besonderen Reinigung der Räume dem Kunden zu berechnen.
5. Der Kunde garantiert Q21, dass von der von ihm ein-gebrachten Ausstattung und Dekoration keine Gefahren für die Rechtsgüter von Q21 oder Dritten ausgehen und alle betroffenen öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Der Kunde hält Q21 von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche von ihm eingebrachte Ausstattungen, Dekorationen und sonstige Gegenstände zum Ende der vereinbarten Nutzungszeit aus den Räumen und von sonstigen Nutzflächen zu entfernen und den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Kommt der Kunde dem nicht nach, darf Q21 die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen.
6. Störungen an von Q21 zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zu-rückbehalten oder gemindert werden, soweit Q21 diese Störungen nicht verschuldet hat.

X. Zahlung, Anzahlung, Verzug, Abrechnung
1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von Q21 sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug vor Ort zu zahlen. Eine Zahlung kann bar, per EC- oder Kreditkarte (AMEX, VISA, MASTER) erfolgen.
2. Ist eine Anzahlung ohne Fälligkeitstermin vereinbart, ist die Anzahlung spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin fällig.
3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfüllt, wenn Q21 über den Betrag frei verfügen kann, bei Check-Zahlung nach vorbehaltloser Gutschrift.
5. Bei berechtigten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden, bei Zahlungseinstellung oder Zahlungsverspätungen nach Fälligkeit ist Q21 berechtigt, sämtliche Forderungen fällig zu stellen und für noch nicht erbrachte Leistungen angemessene Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

XI. Behördliche Genehmigungen, Sonderabgaben
1. Der Kunde ist für die rechtzeitige Einholung etwaiger Genehmigungen, die für die Durchführung seiner Veranstaltung erforderlich sind, selbst und auf eigene Kosten verantwortlich. Diese sind Q21 vor Beginn der Veranstaltung nachzuweisen.
2. Q21 gilt als reine Veranstaltungsfläche (Location) und ist nicht für die Anmeldung der Veranstaltung bei Verwertungsgesellschaften verantwortlich. Jegliche Kosten für die GEMA oder sonstige Verwertungsgesellschaften hat der Kunde zu tragen und Q21 von diesbezüglichen Kosten freizuhalten. Q21 hat die GEMA nach der Veranstaltung zu informieren.
3. Der Kunde hat im Rahmen seiner Veranstaltung durch beauftragte oder sonst beteiligte Personen ausgelöste Abgaben zur Künstlersozialversicherung zu tragen.

XII. Bewachung, Verkehrssicherungspflicht
1. Eine Bewachung der Veranstaltung oder der vom Kunden eingebrachten Gegenstände durch Q21 erfolgt nicht.
2. Die Verkehrssicherungspflichten bezüglich aller vom Kunden eingebrachten Gegenstände und vom Kunden in den während der Veranstaltung durchgeführten Sonderevents, die nicht die Leistung von Q21 betreffen, ob-liegen, soweit nicht abweichend vereinbart, dem Kun-den auf eigene Kosten. Soweit die Verkehrssicherungspflicht Q21 obliegt, ist der Kunde zur Unterstützung und Einhaltung für sich und seine Gäste verpflichtet für das Freihalten aller Flucht- und Rettungswege, nicht Überschreitung der vereinbarten Personenzahl etc. und Anwesenheit einer für den Kunden verantwortlichen und entscheidungsbefugten Person während der Veranstaltungsdauer.

XIII. Gefahrgüter
1. Offenes Feuer mit Ausnahme von Kerzen in nicht brennbaren Gefäßen als Tischdekoration ist nicht gestattet. Es gilt ein striktes Rauchverbot in allen Räumen. An-lagen oder Geräte mit Flüssiggas dürfen nicht eingebracht oder betrieben werden.
2. Pyrotechnik, explosive Stoffe, Ballons oder sonstige Gegenstände, die mit Gasen außer Luft befüllt sind, Drohnen oder sonstige Fluggeräte dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Q21 nicht eingebracht und verwendet werden. Erforderliche behördliche Genehmigungen sind vom Kunden vor Einbringung und Verwendung einzuholen und Q21 nachzuweisen.

XIV. Verbraucherschutzhinweise
1. Q21 ist weder bereit noch verpflichtet an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
2. Die EU stellt eine Internet-Plattform zur Onlinestreitbei-legung (OS-Plattform) zur außergerichtlichen Streitbeile-gung bei online geschlossenen Kauf- oder Dienstleis-tungsverträgen mit Verbrauchern zur Verfügung. Gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) wird auf den Zugangslink verwiesen:
https://ec.europa.eu/consumers/odr

XV. Schlussbestimmungen
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von Q21. Alleiniger Gerichtstand ist im kaufmännischen Verkehr oder wenn der Kunde keinen allgemeinen inländischen Gerichts-stand hat, der Sitz von Q21. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.